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   KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03   

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https://dejure.org/2003,5595
KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03 (https://dejure.org/2003,5595)
KG, Entscheidung vom 18.09.2003 - 8 U 25/03 (https://dejure.org/2003,5595)
KG, Entscheidung vom 18. September 2003 - 8 U 25/03 (https://dejure.org/2003,5595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittels in der Berufungsinstanz; Bestätigung einer vertragsgerechten Übergabe der Mietsache im Übergabeprotokoll; Bestimmtheit einer Vereinbarung über die Nebenkostenumlage; Auslegung des Begriffes der Verwaltungskosten ...

  • Judicialis

    BGB § 241; ; BGB § ... 286; ; BGB § 288; ; BGB § 315; ; BGB § 571; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Bestimmtheit des Begriffs "Nebenkosten" im

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die

    Auszug aus KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03
    Eine solche Kritik sei auch nicht angemessen, weil nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (GE 2002, 327) die Umlage dieser Kosten zulässig sei.

    Dem steht auch die Entscheidung des Senats vom 08.10.01 - 8 U 6267/00 - (GE 2002, 327 = KG- Report 2002, 81- 84) nicht entgegen.

    Eine derartige Differenzierung kann auch im Verhältnis verschiedener Gewerbemieter geboten sein (Senatsurteil vom 12.April 2001 - 8 U 2143/99 - GE 2001, 850; Senatsurteil vom 08. Oktober 2001 - 8 U 6267/00 - GE 2002, 327 = KG - Report 2002, 81).

    Soweit das Landgericht hier die Entscheidung des Senats anführt, in der die Umlage von Gemeinschaftskosten eines im Außenbereich liegenden Spezialgeschäfts als unbillig angenommen worden ist (Senatsurteil vom 08. Oktober 2001, a.a.O.), ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03
    Sie muss so abgefasst sein, dass sie auch ein juristisch und betriebswirtschaftlich nicht vorgebildeter Empfänger nachvollziehen und überprüfen kann; notwendig ist eine geordnete Zusammenstellung mit einer zweckmäßigen und übersichtlichen Aufgliederung der Abrechnungsposten (BGH NJW 1982, 573 = ZMR 1982, 108).
  • OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 145/99

    Keine Verpflichtung des Vermieters eines in einem Einkaufszentrum belegenen

    Auszug aus KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03
    Auch das OLG Hamburg hat dies angenommen und ausgeführt, dass insbesondere bei einem Einkaufszentrum die Notwendigkeit der Verwaltung im Sinne von Leitung, Organisation und Koordination auf der Hand liegt und, dass eine professionelle Hausverwalterfirma beauftragt wird, auch üblich und von vornherein absehbar ist (OLG Hamburg, ZMR 2003, 180 = NZM 2002, 388).
  • OLG Hamm, 22.08.1997 - 30 REMiet 3/97

    Mietrecht; Umlage von Betriebskosten

    Auszug aus KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03
    Für die Umlage dieser Betriebskosten ist es nach der Rechtsprechung sogar ausreichend, wenn auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der H.BV Bezug genommen wird, selbst wenn der Text der Anlage 3 dem Mietvertrag nicht beigefügt ist (BayOLG ZMR 1984, 203; OLG Hamm WuM 1997, 542; OLG Celle ZMR 1999, 238).
  • KG, 12.04.2001 - 8 U 2143/99

    Verwirkung von Nebenkostennachforderungen

    Auszug aus KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03
    Eine derartige Differenzierung kann auch im Verhältnis verschiedener Gewerbemieter geboten sein (Senatsurteil vom 12.April 2001 - 8 U 2143/99 - GE 2001, 850; Senatsurteil vom 08. Oktober 2001 - 8 U 6267/00 - GE 2002, 327 = KG - Report 2002, 81).
  • BayObLG, 24.02.1984 - REMiet 3/84
    Auszug aus KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03
    Für die Umlage dieser Betriebskosten ist es nach der Rechtsprechung sogar ausreichend, wenn auf die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der H.BV Bezug genommen wird, selbst wenn der Text der Anlage 3 dem Mietvertrag nicht beigefügt ist (BayOLG ZMR 1984, 203; OLG Hamm WuM 1997, 542; OLG Celle ZMR 1999, 238).
  • OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11

    Überwälzung einer Fremdenverkehrsabgabe auf den Mieter eines Geschäftslokals

    Diese Grundsätze gelten unabhängig von der Frage, ob eine entsprechende Klausel Bestandteil eines Formular- oder einen Individualvertrages ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 26. September 2002 - 10 U 170/01 - (juris); OLG Düsseldorf vom 29. Juni 2000 - 10 U 116/99 - (juris); KG Berlin vom 18. September 2003 - 8 U 25/03 - (juris).
  • OLG Hamm, 02.12.2009 - 30 U 93/09

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Betriebs- und Nebenkosten "in vollem

    Die vereinbarte Pachtstruktur muss erkennen lassen, dass der Pächter die Nebenkosten ganz oder anteilig neben der Grundpacht für die Überlassung des Pachtobjekts tragen soll (vgl. BGH NJW-RR 2006, 84; BGH ZMR 1970, 47; OLG Düsseldorf NZM 2001, 588; OLG Düsseldorf NZM 2002, 70; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 109; KG KG-Report Berlin 2004, 21).
  • LG Hamburg, 08.09.2017 - 316 O 83/16

    Betriebskostenabrechnung: Hemmung der Verjährung, Umlagefähigkeit der

    Grundsätzlich ist die Umlage von "Verwaltungskosten" in der Gewerberaummiete zulässig (OLG Frankfurt, Urt. v. 1.11.1984 - 3 U 143/83, WuM 1985, 91; OLG Nürnberg, Urt. v. 21.3.1995 - 3 U 3727/94, WuM 95, 308; KG, Urt. v. 2.10.2003 - 8 U 25/03, KGReport Berlin 2004, 21 = GE 2004, 234; Both, Betriebskostenlexikon, 2. Aufl., Rz. 229; Schmidt-Futterer/Langenberg MietR, 9. Aufl., § 556 Rz. 93).
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